Mit dem Inkrafttreten der MDR 2017/745 am 26.05.2021 verlor das Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten zwischen der Schweiz und EU seine Gültigkeit. Somit gilt die Schweiz nun als „Drittstaat“, was wesentliche Änderungen für die Medizinproduktebranche mit sich bringt.
Wichtige Details über diese Entwicklung und ihre Folgen können in der offiziellen Pressemitteilung der Europäischen Union nachgelesen werden.
Related Posts