
Die MDR bringt nicht nur neue Pflichten für Hersteller klassischer Medizinprodukte, sondern auch für eine besondere Produktgruppe: wiederaufbereitete Einmalprodukte (Reprocessed Single Use Devices). Was zunächst wie ein Widerspruch klingt, ist in bestimmten Fällen zulässig – unter strengen regulatorischen Auflagen.
Doch wie werden solche Produkte in EUDAMED registriert? Und was bedeutet das fĂĽr Hersteller, Aufbereiter und Gesundheitseinrichtungen?
Was ist ein wiederaufbereitetes Einmalprodukt?
Ein Einmalprodukt (Single Use Device) ist per Definition nur für den einmaligen Gebrauch bei einem einzigen Patienten gedacht. Die MDR erlaubt jedoch unter bestimmten Bedingungen, dass solche Produkte wiederaufbereitet und erneut verwendet werden – allerdings nur, wenn dies gesetzlich zulässig ist und strenge Anforderungen eingehalten werden.
Die Verantwortung liegt entweder beim ursprünglichen Hersteller oder bei einem autorisierten Aufbereiter, der alle Pflichten gemäß MDR übernimmt – inklusive UDI, klinischer Bewertung und Qualitätsmanagementsystem.
Kennzeichnung in EUDAMED
In der UDI/Device-Registrierung in EUDAMED muss explizit angegeben werden, ob ein Produkt:
- ursprĂĽnglich als Einmalprodukt gekennzeichnet war (Labelled as Single Use Device = JA), und
- nun als wiederaufbereitetes Einmalprodukt in Verkehr gebracht wird (Reprocessed Single Use Device = JA).
Diese Angaben sind zwingend notwendig, um die Produktidentität und das Sicherheitsprofil korrekt abzubilden.
âś… Wann ist eine neue UDI-DI erforderlich?
Laut Anhang VI, Teil C, Abschnitt 3.9 MDR ist eine neue UDI-DI verpflichtend, wenn sich eines der folgenden Merkmale ändert:
- Das Produkt ist nun als wiederaufbereitet gekennzeichnet
- Es wurde neu verpackt und sterilisiert
- Eine Sterilisation vor der Anwendung ist nun erforderlich
💡 Das bedeutet: Auch wenn sich am eigentlichen Gerät technisch nichts ändert, können Änderungen am Aufbereitungsprozess oder an der Verpackung eine neue UDI-DI notwendig machen.
🏥 Ausnahme: Wiederaufbereitung innerhalb von Gesundheitseinrichtungen
Gemäß Artikel 17, Absatz 3 MDR können EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen für Krankenhäuser und Kliniken vorsehen:
- Wenn ein Krankenhaus oder eine Einrichtung ein Einwegprodukt fĂĽr den Eigengebrauch wiederaufbereitet, kann es von einigen Herstellerpflichten (einschlieĂźlich UDI-Anforderungen) befreit werden
- Voraussetzung: Das Produkt wird nicht auf den Markt gebracht, sondern nur innerhalb der Einrichtung wiederverwendet
⚠️ Diese Ausnahme gilt nicht für externe Dienstleister oder bei Inverkehrbringen über die Einrichtung
Besonderheiten fĂĽr die UDI-Felder
Bei wiederaufbereiteten Einmalprodukten ergeben sich folgende typische Konstellationen:
Feld in EUDAMED | Typischer Wert |
---|---|
Labelled as Single Use Device | JA |
Reprocessed Single Use Device | JA |
Wiederverwendbar (Reusable) | NEIN (ursprĂĽnglich) |
Gerät wird aufbereitet? | JA |
Seriennummer vorhanden? | Optional / abhängig vom Produkt |
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