Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, haben viele deutsche Wirtschaftsakteure ihre Single Registration Number (SRN) bisher noch nicht zugeteilt bekommen und das hat seine Gründe. Das Bundesministerium für Gesundheit teilte in einem Schreiben an die deutschen Medizinprodukte-Verbände (AG MPG) mit, dass „die SRN erst mit einiger Verzögerung nach dem Geltungsbeginn der Verordnung von den Behörden zugeteilt wird.“ Demnach wird die Zuteilung der SRN vor dem Geltungsbeginn der MDR am 26. Mai 2021 nicht erfolgen.
Nichtsdestotrotz ist es ratsam sich bereits frühzeitig bei der EUDAMED zu registrieren und den Antrag auf eine SRN zu stellen, damit Ihre Daten von der zuständigen Landesbehörde bereits geprüft werden können und Sie Ihre SRN mit dem Geltungsbeginn der Verordnung reibungslos erhalten.
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