Die europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) wird voraussichtlich nicht vor Mai 2022 mit all ihren 6 Module einsatzbereit und voll funktionsfähig sein. Nichtsdestotrotz bleibt das Datum des Inkrafttretens der Medizinprodukteverordnung (MDR 2017/745) der 26. Mai 2021!
Wie kann man in der Zwischenzeit mit der MDR konform sein, während es noch nicht möglich ist UDI Informationen an die EUDAMED zu übermitteln? Im folgenden Artikel haben wir die harmonisierten Verwaltungspraktiken und alternativen technischen Lösungen, welche verwendet werden sollen bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit der EUDAMED zusammengefasst.
Die Medical Device Coordination Group (MDCG) hat im Februar 2021 den MDCG 2021-01 Leitfaden mit Lösungen zur Überbrückung der fehlenden EUDAMED veröffentlicht. Dabei gelten für Hersteller und Sponsoren die folgenden alternativen Vorgehensweisen:
Beachten Sie, dass bei einigen Punkten die Informationen in EUDAMED eingegeben werden müssen, sobald die entsprechende Funktionalität verfügbar ist. In diesem Fall ist es wichtig, nicht auf die Veröffentlichung der EUDAMED Meldung zur vollen Funktionalität zu warten. Die Übermittlung der Informationen muss so schnell wie möglich vorgenommen werden.
Felder |
Akteure |
Alternativen |
Medizinprodukteregistrierung
Akteursregistrierung |
Hersteller |
Medizinprodukte und Akteure müssen in EUDAMED registriert werden, sobald die Registrierungsfunktionalität verfügbar ist. Für Hersteller gilt die Pflicht zur UDI-Zuordnung (Basis-UDI und UDI-DI) der Medizinprodukte ab dem 26. Mai 2021. Die Kennzeichnungspflichten (Label) gelten schrittweise, beginnend ab dem 26. Mai 2021. Sie sollten sich auf die nationalen Bestimmungen über Produktregistrierung beziehen. |
Bericht über Sicherheit und klinische Leistung (SSCP) |
Hersteller |
Der Bericht über Sicherheit und klinische Leistung (SSCP) muss in EUDAMED hochgeladen werden, sobald die entsprechende Funktionalität verfügbar ist. Auf Anfrage wird der SSCP der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. |
Periodischer Bericht über die aktualisierte Sicherheit (PSUR) |
Hersteller |
Für Produkte der Klasse III und für implantierbare Produkte der Klassen IIa und IIb müssen die Hersteller die periodischen Berichte über die aktualisierte Sicherheit (PSUR) an die entsprechenden benannten Stellen übermitteln. |
Berichterstattung über schwerwiegende Vorfälle und Korrekturmaßnahmen im Bereich Sicherheit |
Hersteller |
Hersteller müssen schwerwiegende Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen an die jeweiligen nationalen Vigilanzsysteme melden unter Verwendung der MIR/FSCA/PSR-Formulare. |
Trendberichte |
Hersteller |
Hersteller müssen Trendberichte an die jeweiligen nationalen Vigilanzsysteme übermitteln. |
Analyse von schwerwiegenden Vorfällen und Korrekturmaßnahmen im Bereich Sicherheit |
Hersteller |
Die Hersteller müssen den Abschlussbericht und die Feldsicherheitshinweise an das jeweilige nationale Vigilanzsystem übermitteln. |
Anwendung für klinische Prüfungen |
Sponsor |
Die Beantragung von klinischen Prüfungen sowie die Mitteilung der relevanten Informationen sollte über die jeweiligen nationalen Verfahren erfolgen, die für klinische Prüfungen gelten. |
Klinische Untersuchungen zu Produkten mit CE-Kennzeichnung |
Sponsor |
Die Übermittlung der relevanten Informationen sollte |
Wesentliche Änderungen an klinischen Prüfungen |
Sponsor |
Die Übermittlung der relevanten Informationen sollte |
Informationen des Sponsors am Ende einer klinischen Prüfung oder im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung oder eines vorzeitigen Abbruchs |
Sponsor |
Die Kommunikation und Übermittlung der relevanten Informationen sollte über die jeweiligen nationalen Verfahren erfolgen, die für klinische Prüfungen gelten. |
Koordiniertes Bewertungsverfahren für klinische Prüfungen |
Sponsor |
Die Anwendung des Verfahrens ist bis zum 27. Mai 2027 freiwillig. Danach wird sie verpflichtend sein. |
Aufzeichnung und Meldung von unerwünschten Ereignissen, die während klinischer Prüfungen auftreten |
Sponsor |
Die Meldung sollte über die jeweiligen nationalen Verfahren erfolgen, die für klinische Prüfungen gelten, und in Übereinstimmung mit der MDCG-Leitlinie zur Sicherheitsberichterstattung bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gemäß der Verordnung (EU) 2017/745.11. |
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